ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
WIR FÜR KINDER gUG
Postfach 42 01 50
65102 Wiesbaden--
nachfolgend Anbieter –
Erziehungsberechtigte von teilnehmenden Kindern und Jugendlichen--
nachfolgend Teilnehmer –
1. Geltungsbereich
(1) Die unter www.wfk-camps.de angebotenen Leistungen des Anbieters im Rahmen der Planung und Durchführung der Fußball-& Erlebniswoche erfolgen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der zum Zeitpunkt der Anmeldung des Teilnehmers gültigen Fassung.
(2) Anmeldungen werden ausschließlich von volljährigen Erziehungsberechtigten gestellt und von WFK-Camps geschlossen.
2. Anmeldungen
(1) Der Antrag auf Förderung und die Unterschrift auf dem Formular des Anbieters WFK-Camps „Anmelde Formular Kinder intern“ und „WFK-AGB`s“ stellt eine unverbindliche Aufforderung an den Teilnehmer auf Vertragsschluss dar. Durch die Unterschrift auf dem Anmeldeformular oder absenden des Online Anmeldeformulars gibt der Teilnehmer ein verbindliches Angebot auf die Teilnahme ab.
(2) Die Anmeldegebühr wird über Anträge, vom Teilnehmer selbst gestellt. Die Antragsformulare stellt WFK-Camps zur Verfügung. Diese Anträge decken einen Teilbetrag der Anmeldekosten, die restlichen Kosten werden von der gemeinnützigen Organisation WIR FÜR KINDER über Förderer, Paten und Stiftungen finanzieren.
Voraussetzung Förderantrag:
Bescheid SGB II, Wohngeld, Kinderzuschlag, SGB XII oder AsylbLG.Ein Anspruch auf den Erwerb einer Teilnahmeberechtigung besteht nicht, und kann nur bei positivem Bescheid gewährt werden. (3) Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer die Geltung dieser Teilnahmebedingungen an. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Etwaig entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden sind ausgeschlossen, selbst wenn WFK-Camps diesen nicht ausdrücklich widerspricht. (4) Der Anbieter wird den Kunden zeitnah über eine Ablehnung etwa wegen Erreichens der maximalen Teilnehmerzahl per E-Mail informieren.
3. Veranstaltung Fußball- & Erlebniswoche
(1) Die von WFK-Camps während einer Veranstaltung erbrachten Leistung ergeben sich aus der Beschreibung auf der Webseite www.wfk-camps.de.
4. Storno und Krankheit
(1) Im Krankheitsfall bei Camp-Beginn des Teilnehmers muss ein ärztliches Attest per Post eingesendet wird, da sonst die Förderungen von Ämtern nicht übernommen werden. Das Attest muss dem Anbieter im Original vorliegen.
(2) Durch Unentschuldigtes Fehlen müssen wir die Kosten für getätigte Kosten wie z.B. der Individualisierten Trikot-Sets (Trikots mit Beflockung), dem Cajon Bausatz, Trainer etc in Rechnung gestellt.
Deswegen, schnellstens anrufen, die Gesundheit des Kindes geht vor, das wir gemeinsam eine Lösung für die Übernahme der Kosten durch die zuständigen Ämter finden.
5. Absage von Terminen, Änderungsvorbehalt
(1) Der Anbieter behält sich vor, die Veranstaltung wegen nicht Erreichens der Mindestteilnehmerzahl bis spätestens 5 Tage vor dem geplanten Veranstaltungstermin oder aus sonstigen wichtigen, vom Anbieter nicht zu vertretenden Gründen (z.B. höhere Gewalt durch Corona, abgesagte Finanzierungen etc.) abzusagen. Der Teilnehmer wird hierüber kurzfristig und schriftlich benachrichtigt.
(2) Weitergehende Haftungs- und Schadensersatzansprüche, die nicht die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit betreffen, sind, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen, ausgeschlossen. Für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn oder Ansprüche Dritter, wird nicht gehaftet.
(3) Der Anbieter ist berechtigt, notwendige inhaltliche, methodische und organisatorische Änderungen oder Abweichungen vor oder während der Veranstaltung vorzunehmen, soweit diese den Nutzen der angekündigten Veranstaltung für den Teilnehmer nicht wesentlich ändern. Der Anbieter ist berechtigt, die benannten Trainer bei Vorliegen eines wichtigen Grunds wie Krankheit oder Unfall durch andere qualifizierte Trainer zu ersetzen. Ein Anspruch auf Schadensersatz hierfür ist ausgeschlossen.
6. Pflichten des Teilnehmers
(1) Der Teilnehmer ist während des Kurses verpflichtet, Anweisungen der Mitarbeiter des Anbieters Folge zu leisten und die Campregeln zu befolgen. Werden diese Anweisungen schuldhaft nicht befolgt und ist dadurch die Gefährdung der Sicherheit von Teilnehmern oder die ernsthafte Störung des reibungslosen Ablaufs des Camps zu befürchten, kann der Teilnehmer von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen werden.
(2) Es besteht in diesem Fall kein Anspruch auf Rückerstattung der Kursgebühr. Der Teilnehmer ist bei ausgesprochenem Ausschluss unverzüglich vom Erziehungsberechtigten abzuholen.
7. Gesundheitszustand des Teilnehmers
(1) Die Teilnehmer müssen kranken- und haftpflichtversichert sein, Kinder und Jugendliche über ihre Erziehungsberechtigten. Voraussetzung für eine Teilnahme ist zudem, dass der Teilnehmer sportlich voll belastbar und körperlich gesund ist sowie an keiner ansteckenden Krankheit leidet und über eine zum Zeitpunkt des Lehrgangs aktuellen Impfschutz gegen Tetanus verfügt.
(2) Medikamenteneinnahmen und relevante Allergien des Teilnehmers sind dem Anbieter schriftlich mitzuteilen.
(3) Bei geringen Verletzungen des Teilnehmers, die während des Lehrgangs entstehen, erklärt sich der Erziehungsberechtigte damit einverstanden, dass der Teilnehmer von den Betreuern des Anbieters versorgt wird.
(4) Für den Fall der Erkrankung oder Verletzung eines Teilnehmers bevollmächtigt der Kunde die WFK-Camps, alle notwendigen Schritte und Aktionen für eine sichere, angemessene Behandlung und/oder den Heimtransport des Teilnehmers zu veranlassen. Sollten dem Anbieter durch eine medizinische Notfallversorgung eines Teilnehmers Kosten entstehen, ist der Kunde verpflichtet diese zu übernehmen.
8. Foto- und Filmrechte
Zwecks öffentlicher Berichterstattung über die Veranstaltung sowie zu deren Bewerbung kann WFK-Camps oder von WFK-Camps beauftragte Bild- und Bildtonaufnahmen erstellen, die die Teilnehmer der betreffenden Veranstaltung zeigen können – auch im Internet –. Diese Bild- und Tonaufnahmen können durch WFK-Camps und den jeweils mit ihnen nach § 15 AktG verbundenen Unternehmen sowie von ihnen jeweils autorisierten Dritten (z.B. Rundfunk, Presse) verarbeitet sowie verwertet und öffentlich wiedergegeben werden. Der Kunde erklärt sich mit Buchung einer Veranstaltung hiermit einverstanden und zwar ohne Beschränkung des räumlichen, inhaltlichen oder zeitlichen Verwendungsbereichs und insbesondere wiederholt auch zu Zwecken der eigenen Berichterstattung.
9. Haftung
(1) Der Anbieter haftet im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht für die gewissenhafte Vorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der für sie tätigen Personen sowie die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen.
(2) Bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung beschränkt sich die Haftung des Anbieters sowie der Erfüllungsgehilfen des Anbieters auf den nach der Art des Vertrages vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen von nicht vertragswesentlichen Pflichten, durch deren Verletzung die Durchführung des Vertrages nicht gefährdet wird, haften der Anbieter sowie seine Erfüllungsgehilfen nicht.
(3) Es besteht kein Anspruch auf Rückzahlung oder Ersatz für vom Teilnehmer zu verantwortenden Ausfall von Trainingsstunden. Der Anbieter übernimmt ebenso keine Haftung für im Lehrgang auftretende Verletzungen, soweit sie nicht auf ein Verschulden des Anbieters zurückzuführen sind. Der Anbieter haftet nicht für den Verlust oder den Diebstahl mitgebrachter Gegenständen bei der Durchführung der Camps.
11. Datenschutz
Der Anbieter behandelt Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften sowie der eigenen Datenschutzgrundsätze. Eine Weitergabe Ihrer Daten ohne Ihre ausdrückliche Einwilligung erfolgt nicht bzw. nur im Rahmen der notwendigen Durchführung und Abwicklung des Vertrages.
12. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Schlussbestimmung
(1) Anwendbar ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit diese Rechtswahl nicht dazu führt, dass ein Verbraucher hierdurch zwingenden verbraucherschützenden Normen entzogen wird.
(2) Sind die Vertragsparteien Kaufleute, ist das Gericht an unserem Sitz in Wiesbaden zuständig, sofern nicht für die Streitigkeit ein ausschließlicher Gerichtsstand begründet ist. Dies gilt auch, wenn der Teilnehmer keinen Wohnsitz innerhalb der Europäischen Union hat.
(3) Soweit eine Bestimmung dieses Vertrages ungültig oder undurchsetzbar ist oder wird, bleiben die übrigen Bestimmungen dieses Vertrages hiervon unberührt.
Wiesbaden, 20. April 2021